Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SL-Energy GmbH & Co. KG, Skadower Wiesenweg 1, 03054 Cottbus, vertreten durch die SL-Energy Verwaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Lauk (nachfolgend auch Verkäufer/SL-Energy genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers sind ausgeschlossen.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Käufer den Modulkaufvertrag (Proforma Rechnung/Invoice) unterzeichnet. Lediglich Angebote des Verkäufers in Textform sind bindend, mündliche Angebote sind nicht bindend. Im Übrigen richtet sich das Zustandekommen des Vertrages nach den gesetzlichen Regelungen. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien existieren nicht, soweit diese nicht gesondert und schriftlich von SL-Energy zugesichert sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise zu jedem Zeitpunkt vor Auslieferung der jeweiligen Ware entsprechend der Erhöhung der anfallenden Kosten zu erhöhen (eine Ankündigung per Fax oder E-Mail an die Kontaktperson beim Käufer ist ausreichend). Im Falle, dass eine derartige Preiserhöhung dem Käufer nach Unterzeichnung des Modulkaufvertrages angekündigt wird, kann der Käufer vom betreffenden Kaufvertrag zurücktreten, jedoch nur durch eine rechtzeitige Benachrichtigung (Übermittlung durch Fax oder E-Mail zur verantwortlichen Kontaktperson beim Verkäufer ist ausreichend) innerhalb von 5 (Fünf) Werktagen nach Versand der Ankündigung über die Preiserhöhung durch den Verkäufer. Im Falle eines solchen Rücktritts oder Aufhebung kann keine Partei die andere Partei haftbar machen.
III. Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss vollständig und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige Zahlungsfristen sind feste Endtermine. Der Ausfall von Zahlungen zur jeweiligen Fälligkeit führt ohne vorherige Abmahnung zum unverzüglichen Leistungsverzug des Käufers. Der säumige Käufer schuldet Verzugszinsen in Höhe von 10 (zehn) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zuzüglich aller Anwaltsgebühren und Schadensersatzkosten durch die Verspätung der Zahlung. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, alle relevanten Lieferungen einstweilen hinauszuschieben oder zu stornieren (eine Ankündigung per Fax oder E-Mail an die Kontaktperson des Käufers ist ausreichend). In einem solchen Fall wird der Käufer nicht von seinen Verpflichtungen entbunden. Wenn Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, kann der Käufer vom Verkäufer eine zusätzliche Frist von weniger als 10 (zehn) Kalendertagen eingeräumt werden um (i) seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und/oder um im Ermessen des Verkäufers (ii) eine angemessene zusätzliche Sicherheit durch die Ausgabe eines unwiderruflichen, planbaren, bestätigten und übertragbaren Akkreditivs zu hinterlegen, das auf erstes Anfordern bezahlbar ist und durch eine erstklassige deutsche Bank erstellt wurde. Das Akkreditiv muss einen Ausgangswert von allen aggregierten Beträgen haben, die für alle Lieferungen aus dieser Vereinbarung fällig sind oder jeden anderen höheren Ausgangswert, der zwischen den Parteien vereinbart ist. Im Falle des Verzugs der Zahlungen und/oder einer fehlenden Bereitstellung von zusätzlichen Sicherheiten hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die betreffende Ware unverzüglich an dritte Parteien zu veräußern. Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in Deutschland sowie der Kosten für den Transport, den Zoll und aller Versicherungen. Alle Zahlungen sind unbar auf eines der Konten des Verkäufers zu leisten.
IV. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
1. Der hier geregelte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils derzeit bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der zwischen uns und dem Käufer bestehenden Lieferbeziehung.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Erwirbt der Käufer in seiner Eigenschaft als Kaufmann die Kaufsache für seinen kaufmännischen Betrieb, erweitert sich der Eigentumsvorbehalt auch auf sonstige Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer aus dessen geschäftlichem Bereich zustehen. Wir sind berechtigt die Kaufsache nach erklärtem Rücktritt zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
3. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache sachgemäß und pfleglich zu behandeln, zu reinigen und instand zu setzen. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Etwaige Beschädigungen wird der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzeigen.
4. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer die Kaufsache weder verleihen, verkaufen, vermieten, verpfänden noch in sonstiger Weise über diese verfügen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Ferner wird der Käufer unverzüglich darauf hinweisen, dass die Kaufsache als Vorbehaltsware in unserem Eigentum steht. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung des Gerätes aufzuwendenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind vom Käufer zu erstatten. Insbesondere soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist weitgehend verpflichtet, uns alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erforderlich sind.
5. Treten wir wegen vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere Zahlungsverzugs, vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Kaufsache heraus zu verlangen.
V. Einschränkungen der Aufrechnung und der Aufrechenbarkeit
Gegen den Kaufpreisanspruch des Verkäufers kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
VI. Lieferungen ins Ausland
Für Lieferungen ins Ausland gelten die vorliegenden AGB und die besonderen Bestimmungen für Lieferungen ins Ausland.
VII. Gefahrübergang und Lieferbedingungen
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Beginn der Lieferung auf den Käufer über. § 477 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt. Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund solcher Ereignisse, die die Lieferung bzw. Leistung erheblich erschweren oder aufschieben, wie z. B. Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen oder Ähnlichem in der Lieferkette, kann die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer dieser Störung sowie einer angemessen weiteren Zeitspanne von dem Verkäufer verlängert werden. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten. Wird die Kaufsache vom Käufer zum vereinbarten Liefertermin ganz oder teilweise nicht angenommen oder abgerufen, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Weigerung des Käufers, die Leistung anzunehmen als Lossagen vom Vertrag oder eine erhebliche Gefährdung des Vertragszwecks zu werten ist. Der Verkäufer ist daneben zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
VIII. Mängelansprüche und Haftung
Erwirbt ein Unternehmen die Kaufsache für seinen geschäftlichen Bereich, wird die Kaufsache unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung findet keine Anwendung auf Schadenersatzansprüche jeglicher Art, wenn der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben. Dies gilt auch im Falle von Schadensersatzansprüchen bei Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Nicht vorhersehbare und vertragsuntypische Schäden sind von der Haftung ausgenommen. Sofern der Verkäufer noch Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Hersteller, seinen Verkäufer oder sonstige Dritte hat, werden diese Ansprüche an den Käufer abgetreten. Der Verkäufer weist darauf hin, dass sie sich von den jeweiligen Lieferanten unter Vorlage entsprechender Nachweise, insbesondere präferenziellen Herkunftszertifikaten versichern lässt, dass die vertragsgegenständlichen Solarmodule nebst der darin verbauten Zellen, nicht unter die Anti-Dumping und/oder die Anti-Subventionsregelungen der Europäischen Union fallen. Da der Verkäufer an der Produktion nicht beteiligt ist und die Richtigkeit der ihr gegenüber gemachten Angaben und vorgelegten Nachweise nicht überprüfen kann, übernimmt sie hierfür ausdrücklich keinerlei Haftung oder Gewähr. Der Käufer muss dem Verkäufer sichtbare Schäden innerhalb von 5 (Fünf) Werktagen nach Auslieferung schriftlich anzeigen. Unsichtbare Schäden müssen vom Käufer dem Verkäufer innerhalb von 3 (Drei) Werktagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
IX. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an uns.
X. Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel
Abweichende Regelungen sind schriftlich zu treffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an. Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, berührt dies die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchführbaren Regelungen in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
XI. Geltendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
XII. Zahlungs- und Erfüllungsort
Der Zahlungs- und Erfüllungsort ist Cottbus, Deutschland.
XIII. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Cottbus (Deutschland), soweit der Käufer Kaufmann ist.





